Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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I. Regelungszweck
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Vollstreckung des Steueranspruchs. Art. 27 Abs. 3 regelt die Voraussetzungen, die es dem ersuchenden Staat ermöglichen, einen eigenen Steueranspruch im ersuchten Staat zu vollstrecken, und wie der ersuchte Staat die Vollstreckung durchzuführen hat.