Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Abweichungen zum OECD-MA
86
Abs. 1—7 SLoB und verwandte Regelungen. Das DBA-Italien (1989) enthält keine einer SLoB entsprechende Regelung.
87
Abs. 8 — Missbrauchsvermeidung bei Drittstaatenbetriebsstätten. Das DBA-Italien (1989) enthält keine ausdrückliche Regelung zur Missbrauchsvermeidung bei Drittstaatenbetriebsstätten.
88
Abs. 9 — PPT und weitere Missbrauchsvermeidungsvorschriften. Das DBA-Italien (1989) enthält keine dem Wortlaut des PPT entsprechende Regelung. Es enthält in Abschn. 2 Satz 2 des Protokolls zum DBA eine besondere Regelung zur Verhinderung der missbräuchlichen Inanspruchnahme des Abkommens in Bezug auf Personengesellschaften. Zudem enthält Abschn. 17 einen eingeschränkten Vorbehalt des innerstaatlichen (deutschen) Steuerrechts, insbesondere im Hinblick auf die Hinzurechnungsbesteuerung.