Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
3. Aufl. 2025
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V. Indien (1995)
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Kein Abkommen i.S.d. BEPS-MLI (CTA). Zwar hat Indien das BEPS-MLI unterzeichnet. Jedoch wird das DBA-Indien nicht durch das BEPS-MLI modifiziert, da Deutschland Indien bisher nicht als Staat gewählt hat, für den das BEPS-MLI zur Anwendung kommen soll. Damit gelten die Regeln zum bisherigen DBA-Indien (1995) fort (s. Art. 5 (2014) Rz. 261).