Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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IX. Luxemburg (2012/2023)
142
Abkommen i.S.d. BEPS-MLI (CTA). Das DBA-Luxemburg (2012) ist vom BEPS-MLI umfasst (CTA). Das dahingehende Revisionsabkommen wurde am abgeschlossen und ist am in Kraft getreten. Änderungen des DBA in Bezug auf Art. 5 sind dort nicht erfolgt. In Art. 27 wurde ein Absatz 3 eingefügt, der den PPT umsetzt (siehe Rz. 45).
143
Bau- und Montagebetriebsstätten (Art. 5 Abs. 3 OECD-MA (2017)). Das spezielle Verbot der Aufteilung von Verträgen im Bau- und Montagebereich i.S.v. Art. 14 BEPS-MLI, welches qualifizierte Anwesenheitszeiten von über 30 Tagen im Quellenstaat für Zwecke der Fristberechnung einbezieht (s. Rz. 32), kommt im Verhältnis zu Luxemburg nicht zur Anwendung, da beide Staaten am von ihrem Vorbehaltsrecht gem. Art. 14 Abs. 3 Buchst. a BEPS-MLI Gebrauch gemacht haben. Die Antimissbrauchsregel i.S.v. Art. 29 Abs. 9 OECD-MA (2017) bzw. Art. 7 Abs. 1, Abs. 4 BEPS-MLI (s. Rz. 28) kommt im Verhältnis zu Luxemburg zur Anwendung. Für die Betriebsstättenbesteuerung bedeutet dies, dass die rechtliche Aufteilung wirtschaftlich einheitlicher Tätigkeiten des...