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Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) (3. Auflage)

9. Schließung der Betriebsstätte

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Schließung einer inländischen Betriebsstätte. Wird eine Betriebsstätte veräußert, in eine Tochterkapitalgesellschaft eingebracht, stillgelegt oder in den anderen Vertragsstaat verlegt, räumen Art. 7 Abs. 2 und Art. 13 Abs. 2 dem Betriebsstättenstaat das Recht zu einer Besteuerung der in den entsprechenden Wirtschaftsgütern vorhandenen stillen Reserven ein. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob überhaupt und wenn ja, in welcher Höhe dieses abkommensrechtliche Besteuerungsrecht durch innerstaatliches Recht ausgefüllt wird. Dazu Folgendes:

  • Veräußerung einer inländischen Betriebsstätte: Wird eine inländische Betriebsstätte im Ganzen veräußert, führt dies zu einer beschränkten Steuerpflicht nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 16 EStG. Der insoweit zu realisierende Veräußerungsgewinn darf sich indessen nur auf stille Reserven aus der inländischen Betriebsstätte zugeordneten Wirtschaftsgütern (vgl. Rz. 127 ff.) beziehen. Werden die Betriebs- bzw. Teilbetriebsvoraussetzungen des § 16 EStG nicht erfüllt, ist der Veräußerungsgewinn als laufender Gewinn zu realisieren und zu besteuern.

  • Aufgabe der Betriebsstätte: Wird eine inländische Betriebsstätte b...

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