Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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3. Völkerrechtliche Regelungen
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Freizügigkeitsabkommen mit der Schweiz. Es besteht ein Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit v. (BGBl. II 2001, 810 ff.), das am vom Bundestag als Gesetz beschlossen wurde (BGBl. II 2001, 810) und am in Kraft getreten ist (im Folgenden: FZA). Von Bedeutung sind im vorliegenden Kontext hieraus das Gleichbehandlungsgebot des Art. 15 Abs. 1 und 16 Anh. I FZA. Diese Regelungen haben maßgeblich Bedeutung für die Behandlung der Grenzgänger beim Bezug von sog. Diffe S. 1097 renzkindergeld deutscher Auspendler und für die Voraussetzungen der fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht von Grenzgängern gem. §§ 1 Abs. 3, 1a EStG. Für Grenzgänger bestimmt Art. 7 Abs. 1 Anh. 1 FZA, dass es grundsätzlich Sache des Ansässigkeitsstaates sei, Kosten der persönlichen Lebensführung sowie der personen- und familienbezogenen Umstände zu berücksichtigen und nicht des Quellenstaates (des Orts der Arbeitsausübung). Der Grenzgänger...