Suchen Kontrast Hilfe
Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

1. Recht des Belegenheitsstaats

43

Dynamischer Verweis. Der Ausdruck „unbewegliches Vermögen“ hat die Bedeutung, die ihm nach dem Recht des Vertragsstaats zukommt, in dem das Vermögen belegen ist. Mit dem Verweis wird die gesamte Rechtsordnung des Belegenheitsstaats einbezogen, und zwar in seiner jeweiligen Fassung. Gesetzesänderungen sind insofern beachtlich. Allerdings setzt die Bona-fide-Klausel in Art. 31 Abs. 1 WÜRV einer willkürlichen oder überraschenden Ausdehnung des innerstaatlichen Begriffsverständnisses durch den jeweiligen Belegenheitsstaat Grenzen, d.h. Vermögensgegenstände ohne jeden Bodenbezug sind auch dann abkommensrechtlich kein unbewegliches Vermögen, wie sie als solches nach dem innerstaatlichen Recht des Belegenheitsstaat definiert sind. Vorrangig maßgeblich ist das jeweilige Steuerrecht des Belegenheitsstaats; das ergibt sich aus der größeren Sachnähe. Zivilrechtliche und ggf. auch öffentlich-rechtliche Regelungen gelten nachrangig und sind insbesondere dann anzuwenden, wenn das Steuerrecht keine eigenständigen Definitionen der unbeweglichen Vermögenswerte vorhält. Das Recht des Belegenheitsstaats erfordert auch die Beachtung der Gesetzesauslegung durch gefestigte Rspr. und Verwaltungsanweisungen, aus denen sich eine gefestigte Verwaltungspraxis ergibt.

Daten werden geladen...