Suchen Kontrast Hilfe
Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

III. Durchführung der Vollstreckung durch den ersuchten Staat (Abs. 3 Satz 2)

34

Maßgebliches Recht für die Vollstreckung. Der ersuchte Vertragsstaat hat einen vollstreckbaren Titel des ersuchenden Vertragsstaats für Zwecke der Erhebung im eigenen Staat anzuerkennen. Für die Vollstreckung selbst wendet der ersuchte Vertragsstaat seine eigenen Rechtsvorschriften über die Vollstreckung und Erhebung seiner eigenen Steuern an. Der ersuchte Vertragsstaat behandelt den (vollstreckbaren) Steueranspruch des ersuchenden Staats so, als ob es sich um einen eigenen (vollstreckbaren) Steueranspruch handeln würde. Maßgebend sind demnach das nationale Recht und die Verwaltungspraxis des ersuchten Staates. Die Anwendung des nationalen Rechts des ersuchten Staats wird lediglich durch Art. 27 Abs. 5 (Verjährungsfristen, siehe Rz. 43, und bevorzugte Befriedigung, siehe Rz. 45) durchbrochen.

35

Anhängige Rechtsbehelfe. Wenn nach dem Recht des ersuchten Staats ein Steueranspruch nicht vollstreckt werden kann, solange Rechtsbehelfe noch anhängig sind, ist dies auch zu beachten, wenn noch Rechtsbehelfe gegen den Steueranspru...

Daten werden geladen...