Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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X. Niederlande
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Keine dem Art. 22 OECD-MA korrespondierende Regelung. Im Gegensatz zum OECD-MA sind die Steuern vom Vermögen nicht in den nach Art. 2 Abs. 2 DBA-Niederlande 2012 unter das Abkommen fallenden Steuern enthalten. Dementsprechend sieht das DBA-Niederlande 2012 keine dem Art. 22 OECD-MA korrespondierende Norm vor.