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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. Konsequenzen

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Begrenztes Quellenbesteuerungsrecht. Neben dem Ansässigkeitsstaat wird dem Quellenstaat in Art. 12 Abs. 2 Halbs. 1 DBA-Indien ein Besteuerungsrecht an Lizenzgebühren und Vergütungen für technische Dienstleistungen gewährt. Dieses Quellenbesteuerungsrecht wird allerdings der Höhe nach auf einen Steuersatz i.H.v. 10 v.H. des Bruttobetrages der Lizenzgebühren und Vergütungen für technischen Dienstleistungen beschränkt (Art. 12 Abs. 2 Halbs. 2 DBA-Indien). Mit Rundschreiben vom hat Indien klargestellt, dass dieser Quellensteuersatz nur maßgeblich ist, solange der Quellensteuersatz nach dem indischen Finanzgesetz des betreffenden Jahres höher ist. Sollte der Quellensteuersatz nach dem indischen Finanzgesetz niedriger sein, wäre dieser maßgeblich. Bei unangemessenen Lizenzgebühren und Vergütungen für technische Dienstleistungen i.S.d. Art. 12 Abs. 7 DBA-Indien kann das Besteuerungsrecht des Quellenstaats auf den angemessenen Betrag begrenzt werden.

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Legaldefinition. Der Begriff der „Zahlungen“ — statt „Vergütungen“ — ist ein weit auszulegender abkommensrechtlicher ...

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