Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Abweichungen zum OECD-MA
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Inkrafttretenszeitpunkt. Art. 30 Abs. 1 DBA-Spanien enthält keine Abweichungen zu Art. 31 Abs. 1 OECD-MA. In Art. 30 Abs. 2 DBA-Spanien findet sich ein vom Austausch der Ratifikationsurkunden abweichender Inkrafttretenszeitpunkt sowie eine differenzierte Regelung für die erstmalige Anwendung. Das DBA-Spanien 2011 ist hiernach am in Kraft getreten. Abs. 4 der Norm schreibt die rückwirkende Anwendung der Art. 23—26 sowie des Art. 28 DBA-Spanien ohne zeitliche Begrenzung vor.