Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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VI. Rechtsfolge
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Verbot der diskriminierenden Besteuerung. Die Ausführungen zum Staatsangehörigendiskriminierungsverbot gelten — in Bezug auf die Betriebsstätteneinkünfte des Unternehmens des anderen Vertragsstaats — sinnentsprechend (vgl. Rz. 74).