Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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II. Aufbau des Gesetzes
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Umsetzung RL. Das Gesetz ist in verschiedene Abschnitte eingeteilt. In Abschnitt eins werden allgemeine Bestimmungen geregelt. Der Abschnitt zwei befasst sich mit der Übermittlung von Informationen auf Ersuchen. In Abschnitt drei des Gesetzes wird die weitere Übermittlung von Informationen wie der automatische und spontane Informationsaustausch geregelt. In dem Abschnitt vier des Gesetzes werden sonstige Formen der Verwaltungszusammenarbeit genannt und zum Abschluss werden dann in Abschnitt fünf weitere allgemeine Vorschriften aufgeführt.