Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Abweichungen zum OECD-MA
149
Art. 4 Abs. 1 DBA-Indien. Art. 4 DBA-Indien stimmt fast wörtlich mit dem OECD-MA überein. Lediglich eine dem Art. 4 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 OECD-MA entsprechende Regelung ist im DBA-Indien nicht enthalten.
150
Art. 4 Abs. 2 DBA-Indien. Anders als das OECD-MA enthält Art. 4 Abs. 2 DBA-Indien in den einzelnen Buchstaben nicht das Wort „nur“. Inhaltliche Abweichungen zum OECD-MA sind damit nicht verbunden.
151
Art. 4 Abs. 3 DBA-Indien. Art. 4 Abs. 3 DBA-Indien entspricht wörtlich Art. 4 Abs. 3 OECD-MA vor den Änderungen durch das OECD-MA 2017.