Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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III. Rechtsentwicklung
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Übereinstimmung mit OECD-MA 1963, 1977, 1992 und ab 2000. Mit Bezug auf den Wortlaut des Art. 22 sind in den Fassungen der OECD-MA 1963, 1977, 1992 und ab 2000 keine praktisch relevanten Abweichungen zu verzeichnen. Es wurden lediglich unscharfe Formulierungen beseitigt, die frühere Fassungen des Art. 22 (insbesondere das OECD-MA 1963) enthielten.