Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Konsequenzen
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Grundsätzliche Quellensteuerfreiheit von Zinsen, Ausnahmen für Zinsen aus Gewinnschuldverschreibungen; weitere Aspekte. Grundsätzlich erhebt Luxemburg keine Quellensteuer auf Zinsen, die an Gebietsfremde gezahlt werden. Zwar gilt eine Ausnahme hinsichtlich der 35%igen Abgeltungsbesteuerung privater Zinserträge auf Basis der europarechtlichen Zinsertragsteuerrichtlinie (s. Rz. 23). Dies betrifft aber nicht den Unternehmensbereich. Diesbezüglich gilt grundsätzlich Quellensteuerfreiheit. Durch diese schon seit vielen Jahren geltende Quellensteuerfreiheit hat Luxemburg unter anderem die EU-Zins/Lizenzrichtlinie (s. Rz. 24 ff.) überobligationsmäßig umgesetzt. Lediglich Zahlungen aus Gewinnschuldverschreibungen werden einer luxemburgischen Quellensteuer in Höhe von 15 % unterworfen; die entsprechenden Instrumente fallen aus Sicht Luxemburgs in den Anwendungsbereich des Dividendenartikels, so dass die Quellensteuer sich auf 15 % reduzieren kann (s. Rz. 157). Die entsprechende 15%ige Belastung wird zwar nach dem DBA-Luxemburg wegen der Anwendung des Art. 10 Abs. 2 (...