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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

1. Überblick

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Systematik. Der Methodenartikel des DBA-Niederlande 2012 sieht die an den Ansässigkeitsstaat gerichtete Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkünften vor, wenn Deutschland (Art. 22 Abs. 1 DBA-Niederlande 2012, dazu Rz. 183 ff.) bzw. die Niederlande (Art. 22 Abs. 2 DBA-Niederlande 2012, dazu Rz. 182) im Einzelfall Ansässigkeitsstaat ist. Das DBA-Niederlande 2012 und damit auch der Methodenartikel erfassen insgesamt jedoch keine Steuern vom Vermögen. Es besteht insoweit Methodenkongruenz, als Deutschland (Art. 22 Abs. 1 Buchst. a DBA-Niederlande 2012) und die Niederlande (s. Rz. 182) grds. von der Freistellungsmethode als Regelfall und hiervon nur für bestimmte Einkünfte zugunsten der Anrechnungsmethode keinen Gebrauch machen. Die Anwendung der Freistellungsmethode steht gemäß Art. 22 Abs. 1 Buchst. a Satz 1 DBA-Niederlande 2012 unter dem Vorbehalt einer qualifizierten Subject-to-Tax-Klausel (dazu ausf. Rz. 76 ff.), wenn Deutschland Ansässigkeitsstaat ist. Die Anwendung der Freistellungsmethode aus Sicht Deutschlands als Ansässigkeitsstaat hängt jedoch noch von ...

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