Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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3. Innerstaatliches Recht
28
Verhältnis zu innerstaatlichen Rechtsbehelfen. Ein Verständigungsverfahren nach Abs. 1 u. 2 kann unbeschadet der nach innerstaatlichem Recht vorgesehenen Rechtsbehelfe/Rechtsmittel geführt werden, d.h. das vorherige oder gleichzeitige Einlegen eines innerstaatlichen Rechtsbehelfs ist weder Voraussetzung für ein Verständigungsverfahren noch schließt es ein Verständigungsverfahren aus. Siehe näher Rz. 80 ff.
28.1
Verhältnis zu § 89a AO. Mit § 89a AO ist in Deutschland für Vorabverständigungsverfahren für nach dem eingehende Anträge eine eigenständige und nach dem Verständnis der Gesetzesbegründung jetzt alleinige nationale Rechtsgrundlage geschaffen worden. Vgl. zu Vorabverständigungsverfahren und insbesondere APAs ausführlich Rz. 506 ff. Die Begründung des Regierungsentwurfs betont einerseits, die Regelung sei jetzt für Vorabverständigungsverfahren die alleinige Rechtsgrundlage und übernehme die bisherige Verwaltungspraxis, auf Basis von Art. 25 OECD-MA entsprechenden Artikeln im jeweiligen Abkommen Vorabverständigungsverfahren zu führen (bisher teils a...