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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. Konsequenzen

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Immobiliengesellschaften. Für Immobiliengesellschaften ist der Anwendungsbereich insofern gegenüber dem OECD-MA 2017 erweitert, als auch ungeteilte Nachlässe erfasst werden. Bei den Kapitalgesellschaften finden sich demgegenüber eine Reihe von Einschränkungen. So sind börsennotierte Gesellschaften und Kapitalbeteiligungen von weniger als 10 % ausgenommen. Für die 10 % Quote ist ausschließlich der Zeitpunkt der Anteilsveräußerung maßgebend; Anteile von mit dem Veräußerer verbundenen Personen sind bei der Ermittlung der Quote zu berücksichtigen. Für die „Verbundenheit“ ist aus deutscher Sicht auf § 1 Abs. 2 AStG abzustellen. Für die Gewinne aus der Veräußerung nicht erfasster Gesellschaftsanteile findet die Auffangregelung des Art. 13 Abs. 6 DBA-Kanada Anwendung, sofern die Beteiligung nicht zum Betriebsvermögen einer Betriebsstätte im anderen Vertragsstaat gehört (Art. 13 Abs. 2 DBA-Kanada). Bei der Ermittlung des maßgeblichen Immobilienvermögens wird nach dem Wortlaut scheinbar nur das unmittelbar verwaltete Vermögen berücksichtigt und nicht der mittelbar in ...

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