Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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III. § 6 Abs. 2 EUAHiG
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Zusätzliche Auskunftsersuchen. Mit dem neuen Abs. 2 erhalten die Finanzbehörden die Befugnis, bezüglich der automatisch übermittelten Informationen zu grenzüberschreitenden Vorbescheiden und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung zusätzliche Auskunftsersuchen zu stellen.