Suchen Kontrast Hilfe
Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

3. Vermeidung der Doppelbesteuerung

490

USA als Wohnsitzstaat. Die USA als Wohnsitzstaat vermeiden eine Doppelbesteuerung von grenzüberschreitenden Dividenden nach Art. 23 Abs. 1 Buchst. a DBA-USA durch Anwendung der Anrechnungsmethode, d.h. durch Anrechnung der deutschen Kapitalertragsteuer auf die amerikanischen Steuer (direkte Anrechnung). Darüber hinaus wird nach Art. 23 Abs. 1 Buchst. b DBA-USA bei Dividenden, die von einer in S. 886 Deutschland ansässigen Gesellschaft an eine in den USA ansässige Gesellschaft gezahlt werden, welcher mindestens 10 v.H. der stimmberechtigten Anteile der die Dividenden auszahlenden Gesellschaft gehören, in die Anrechnung (neben den nach Buchst. a anrechnungsfähigen deutschen Quellensteuern) auch die deutsche Steuer einbezogen, die die Gesellschaft von den Gewinnen zu entrichten hat, aus denen die Dividenden gezahlt werden (indirekte Anrechnung).

491

Deutschland als Wohnsitzstaat. Deutschland als Wohnsitzstaat vermeidet eine Doppelbesteuerung von grenzüberschreitenden Dividenden entweder gem. Art. 23 Abs. 3 Buchst. a DBA-USA durch Anwendung de...

Daten werden geladen...