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Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) (3. Auflage)

2. Konsequenzen

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Bestimmung der Vertragsstaaten. Anders als im OECD-MA sind im DBA-Kanada nicht sämtliche Gebietskörperschaften der Vertragsstaaten als Steuergläubiger genannt. Aufgeführt sind lediglich die deutschen Länder und Gebietskörperschaften. Hintergrund ist, dass der kanadische Bundesstaat die kanadischen Provinzen völkerrechtlich nicht verpflichten kann. Praktische Auswirkungen sind aus dieser Einschränkung allerdings nicht abzuleiten, weil die von den meisten Provinzen erhobene Einkommensteuer Bestandteil der Bundessteuern sind. Zudem sieht Art. 23 Abs. 2 Buchst. b DBA-Kanada vor, dass auch die an kanadische Gebietskörperschaften gezahlte Einkommensteuer in Deutschland anrechenbar ist. Soweit das Abkommen über das OECD-MA die deutschen Länder der Vertragsstaaten als taugliche Steuergläubiger aufzählt, wird dadurch der sachliche Anwendungsbereich des Abkommens nicht erweitert, da die Länder Gebietskörperschaften der Vertragsstaaten sind (vgl. Rz. 17)

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Keine wesentlichen Abweichungen. Im Übrigen entspricht das DBA-Kanada im Wesentlichen dem OECD-MA. Dass in der Aufzählung der unter die Steuern vom Einkommen und vom Vermögen fallenden Steuerarten im DBA-K...

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