Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Völkerrecht
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Spezialregelung. Art. 3 Abs. 2 stellt eine Spezialregelung zur Auslegung bestimmter Abkommensausdrücke dar. Als solche hat sie Vorrang gegenüber den allgemeinen Auslegungstechniken und den Regelungen der S. 209 WÜRV. Ausgehend von den tatbestandsimmanenten Einschränkungen des Art. 3 Abs. 2 („wenn der Zusammenhang nichts anderes fordert“), sind dennoch im Regelfall die Art. 31 f. WÜRV zur Auslegung von Ausdrücken der DBA heranzuziehen (im Einzelnen streitig, vgl. Rz. 82).