Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
3. Aufl. 2025
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1. Regelungszweck
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Grundsatz. Art. 15 Abs. 1 regelt die Zuteilung des Besteuerungsrechtes für Einkünfte aus unselbstständiger Tätigkeit, was insbesondere den Sachverhalt betrifft, dass abkommensrechtlicher Ansässigkeitsstaat und Tätigkeitsstaat auseinanderfallen. Das vorrangige Besteuerungsrecht steht dabei nach Art. 15 Rz. 1 OECD-MK dem Tätigkeitsstaat zu, wobei dies als Ausnahme von dem Grundsatz der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat formuliert ist. Sog. Drittstaateneinkünfte werden ebenfalls dem Ansässigkeitsstaat zugewiesen.