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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

1. Abweichungen zum OECD-MA

94

Art. 21 DBA-Belgien. Art. 21 DBA-Belgien entspricht Art. 21 OECD-MA i.d.F. 1963. Art. 21 DBA-Belgien stellt auf die Einkünfte ab, die in den vorstehenden Artikeln „nicht ausdrücklich erwähnt sind“. Insoweit weicht der Wortlaut des Art. 21 DBA-Belgien vom Wortlaut des Art. 21 Abs. 1 OECD-MA, der von den „nicht behandelten Einkünften [...] ohne Rücksicht auf ihre Herkunft“ spricht, ab.

95

Fehlender Art. 21 Abs. 2 OECD-MA. DBA-Belgien enthält keine dem Art. 21 Abs. 2 OECD-MA korrespondierende Regelung.

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