Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Abweichungen zum OECD-MA
94
Art. 21 DBA-Belgien. Art. 21 DBA-Belgien entspricht Art. 21 OECD-MA i.d.F. 1963. Art. 21 DBA-Belgien stellt auf die Einkünfte ab, die in den vorstehenden Artikeln „nicht ausdrücklich erwähnt sind“. Insoweit weicht der Wortlaut des Art. 21 DBA-Belgien vom Wortlaut des Art. 21 Abs. 1 OECD-MA, der von den „nicht behandelten Einkünften [...] ohne Rücksicht auf ihre Herkunft“ spricht, ab.
95
Fehlender Art. 21 Abs. 2 OECD-MA. DBA-Belgien enthält keine dem Art. 21 Abs. 2 OECD-MA korrespondierende Regelung.