Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
2. Verbot der Diskriminierung bei Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit und Schutz Staatenloser (Abs. 1 und 2)
14
Erste Befassung der OEEC/OECD. Hinsichtlich des Schutzes vor Diskriminierung bezog sich die OEEC in einem Report vom Januar 1957 auf den Aspekt der Nationalität. Es wurde darin festgehalten, dass die wenigen Fälle einer bestehenden Diskriminierung aufgrund Nationalität zu beheben sind. Ebenso wurde die grundsätzliche Bedeutung eines Diskriminierungsverbots aufgrund Nationalität anerkannt, das im Rahmen von DBA formal niedergelegt werden soll. Dieser Schutz wurde auch für Staatenlose anerkannt.
15
Entwicklung der Regelungen — Schutz der Staatsangehörigen. Im OECD-MA 1963 bestand Art. 24 Abs. 1 zunächst nur aus einem Satz. Erst mit dem OECD-MA 1977 wurde der bis zur aktuellen Fassung (OECD-MA 2010) existente Satz 2 eingefügt (zum Hintergrund des Satzes 2 s. Rz. 50 ff.). Hinsichtlich Satz 1 erfolgten einige sprachliche Änderungen: Aus „die Staatsangehörigen eines Vertragsstaats“ wurde im OECD-MA 1977 zweimal „Staatsangehörige“, aus „in dem anderen Vertragsstaat“ wu...