Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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3. Ansässigkeitserfordernis
a) Persönlicher Geltungsbereich bei Nichtansässigkeit (Abs. 1 Satz 2)
50
Ausdrückliche Erstreckung auf Nichtansässige. Seit dem OECD-MA 1977 ist in Art. 24 Abs. 1 Satz 2 ausdrücklich geregelt, dass das Diskriminierungsverbot aufgrund von Staatsangehörigkeit allen Staatsangehörigen der Vertragsstaaten zugutekommt, gleichgültig, ob sie in einem der beiden Vertragsstaaten ansässig sind oder nicht. Somit ist die Staatsangehörigkeit eines der beiden Vertragsstaaten erforderlich, nicht aber die Ansässigkeit in einem der beiden Vertragsstaaten.
b) Klarstellende oder konstitutive Wirkung von Abs. 1 Satz 2
51
Relevanz der Fragestellung. Relevant kann dies für einen Staatsangehörigen eines Vertragsstaats B sein, der in einem dritten Staat D ansässig ist, und einer Besteuerung in dem anderen Vertragsstaat A unterliegt. Zudem muss eine begünstigende steuerliche Regelung in Staat A bestehen, die (u.a.) den Staatsangehörigen des Vertragsstaats A, die in D ansässig sind, zugutekommt, aber nicht auch Staatsangehörigen des Vertragsstaats B, selbst wenn diese in D ansäs...