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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

3. Ablauf des Verständigungsverfahrens

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Prüfung der Einwendung durch die angesprochene zuständige Behörde. Der erste Satzteil des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 EU-Schiedskonvention entspricht weitgehend Art. 25 Abs. 2 Satz 2 OECD-MA. Ein Bemühen um bilaterale Verständigung setzt danach voraus, dass die zuständige Behörde, die den Antrag erhält, die Einwendung für begründet hält (Begründetheit) und selbst nicht in der Lage ist, eine befriedigende Lösung herbeizuführen (Abhilfe). Dabei fällt auf, dass die englischsprachigen Fassungen hier im Detail unterschiedliche Wortlaute verwenden (Art. 25 Abs. 2 Satz 1 „if the objection appears to it to be justified“, Art. 6 Abs. 2 Satz 1 „if the complaint appears to it to be well-founded“), wo im deutschen Wortlaut ein identisches „hält die zuständige Behörde die Einwendung für begründet“ steht. In der Literatur wird kein Bedeutungsunterschied gesehen; insoweit kann im Wesentlichen auf oben Rz. 130 ff. verwiesen werden. Dabei ist zu beachten, dass im Rahmen von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 EU-Schiedskonvention eine Begründetheit der Einwendung v...

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