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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

II. Lizenzgebühren

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Legaldefinition. Der Begriff der Lizenzgebühren i.S.d. Art. 12 Abs. 1 ist in Art. 12 Abs. 2 legal definiert. Der abkommensrechtliche Begriff der Lizenzgebühren ist sehr weit gefasst. Er betrifft Vergütungen jeder Art, die für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung von Urheberrechten, Patenten, gewerblichen Schutzrechten und Erfahrungen gezahlt werden. Zu diesen Vergütungen zählen nicht nur laufende, periodisch wiederkehrende Zahlungen, sondern auch einmalige Zahlungen. Wegen der näheren Einzelheiten zum Begriff der Lizenzgebühren, siehe Rz. 80 ff.

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Höhe der Lizenzgebühren. Die Anwendbarkeit des Art. 12 Abs. 1 ist der Höhe nach gem. Art. 12 Abs. 4 beschränkt, sofern zwischen dem Schuldner und dem Nutzungsberechtigten der Lizenzgebühren „besondere Beziehungen“ bestehen. In diesen Fällen ist Art. 12 Abs. 1 nur auf den Teil der Lizenzgebühren anwendbar, der „angemessen“ ist (vgl. hierzu die ausführliche Darstellung in Rz. 140 ff., 145 f.).

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