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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

3. Arten des Informationsaustauschs

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Drei Möglichkeiten. Der Informationsaustausch ist auf drei verschiedene Arten möglich. Informationsaustausch auf Ersuchen eines Staats, Informationsaustausch ohne Ersuchen — eine sog. Spontanauskunft — und eine automatische Informationsübermittlung (Art. 26 OECD-MK Rz. 9).

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Informationsaustausch auf Anfrage. Art. 26 erlaubt den steuerlichen Informationsaustausch auf Anfrage. Dabei bittet der ersuchende Staat (der Staat, der um Auskunft bittet) den ersuchten Staat (der Staat, der um Auskunft gebeten wird) um steuerlich relevante Informationen, die er für die Durchführung steuerlicher Verfahren im eigenen Staat benötigt und die im ersuchten Staat vorliegen. Dabei hat der ersuchende Staat, die üblicherweise vorliegenden innerstaatlichen Informationen zunächst auszuschöpfen. Liegen dem ersuchten S. 1841 Staat entsprechende für den anderen Staat relevante Informationen vor oder kann er diese auf rechtlich zulässige Art beschaffen, besteht eine völkerrechtliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung.

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Informationsaustausch ohne Ersuchen. Ein Staat...

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