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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

VI. Werkstätte (Buchst. e)

102

Begriff. Im Unterschied zur Fabrikationsstätte dient die Werkstätte weniger der industriellen Fertigung, sondern einer handwerklichen Tätigkeit (z.B. Reparaturleistungen, Wartungsarbeiten).

103

Abgrenzung zu § 12 Satz 2 Nr. 4 AO. Ebenso wie die Fabrikationsstätte deckt sich der Begriff der Werkstätte mit dem des innerstaatlichen Rechts (§ 12 Satz 2 Nr. 4 AO). Auch die Werkstätte muss die Mindestanforderungen des Art. 5 Abs. 1 erfüllen, um Betriebsstättenfolgen auszulösen (vgl. Rz. 42).

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