Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
3. DBA mit Drittstaaten
123
Bedeutung des EU-Rechts im Verhältnis zu Drittstaaten-DBA. Die Grundsätze der unmittelbaren Geltung und des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts kommen nicht nur für DBA zwischen Mitgliedstaaten zum Tragen, sondern gelten — im Umkehrschluss zu Art. 351 AEUV — auch für DBA mit Drittstaaten, soweit eine DBA-Vorschrift unionsrechtlich relevante Auswirkungen im Binnenmarkt zeitigt. So hat etwa der EuGH in der Rs. „Saint Gobain“ aus dem Grundsatz der Inländergleichbehandlung abgeleitet, dass ein Mitgliedstaat, auf dessen Territorium eine Gesellschaft eines anderen Mitgliedstaats eine Betriebsstätte gründet, dieser Betriebsstätte dieselben Abkommensvergünstigungen aus einem Drittstaaten-DBA gewähren muss, wie sie einer entsprechenden Tochtergesellschaft (anstelle einer Betriebsstätte) aus diesem DBA zu gewähren wären. Die Besonderheit der Entscheidung liegt allerdings darin, dass Anknüpfungspunkt für die grundfreiheitliche Prüfung der Niederlassungsvorgang des in einem Mitgliedstaat ansässigen Stammhauses in einem anderen Mitgliedstaat war, also ein innergemeinschaftlic...