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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

III. § 1 Abs. 2 EUBeitrG

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Nebenforderungen. Der Anwendungsbereich des EUBeitrG bezieht sich auch auf Geldstrafen, Geldbußen, Gebühren und Zuschläge in Bezug auf Forderungen gem. Abs. 1 (§ 1 Abs. 2 Nr. 1). Die genannten Nebenforderungen müssen mit der Hauptforderung zusammenhängen und von den für die Hauptforderung zuständigen Finanzbehörden verhängt worden sein. Geldstrafen und Geldbußen mit strafrechtlichem Charakter werden von § 1 Abs. 2 nicht erfasst (siehe auch § 1 Abs. 3 Nr. 4). Weiterhin umfasst der Anwendungsbereich Gebühren für Bescheinigungen, die im Zusammenhang mit Verwaltungsverfahren in Bezug auf Steuern und Abgaben ausgestellt werden (§ 1 Abs. 2 Nr. 2), sowie mit Forderungen gem. § 1 Abs. 1 zusammenhängende Zinsen und Kosten (§ 1 Abs. 2 Nr. 3). Die in § 3 Abs. 4 AO genannten steuerlichen Nebenleistungen wie Verzögerungsgelder (§ 146 Abs. 2b AO), Verspätungszuschläge (§ 152 AO), Zuschläge gem. § 162 Abs. 4 AO, Zinsen (§§ 233237 AO), Säumniszuschläge (§ 240 AO), Zwangsgelder (§ 329 AO) und Kosten (§§ 89, 178, 178a und §§ 337345 AO) sowie Zinsen i.S.d. Zollkodex und Verspätungsgelder nach § 22a Abs. 5 EStG S. 2027 werden von den genannten Nebenforderungen umfasst. Ob die jeweiligen rechtl...

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