Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
1. Abweichungen zum OECD-MA
125
Art. 21 Abs. 1 DBA-Kanada. Art. 21 Abs. 1 DBA-Kanada entspricht Art. 21 Abs. 1 OECD-MA.
126
Art. 21 Abs. 2 DBA-Kanada. Art. 21 Abs. 2 DBA-Kanada entspricht nahezu wörtlich Art. 21 Abs. 2 OECD-MA. Eine Abweichung besteht nur darin, dass Art. 21 Abs. 2 DBA-Kanada noch ausdrücklich von einer „selbstständigen Arbeit“ und einer „festen Einrichtung“ spricht. Daraus geht aber kein inhaltlicher Unterschied hervor (vgl. Rz. 12).
127
Art. 21 Abs. 3 DBA-Kanada. Art. 21 Abs. 3 DBA-Kanada sieht eine Regelung vor, die in Art. 21 OECD-MA nicht enthalten ist. Danach können andere Einkünfte, die eine Person aus Quellen im anderen Vertragsstaat bezieht, auch im Quellenstaat besteuert werden.