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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

3. Innerstaatliches Recht

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Steuerfreistellungen nach nationalem Recht. Art. 20 soll vermeiden, dass in einem Vertragsstaat gewährte steuerliche Vergünstigungen zur Förderung von Auslandsaufenthalten, die der Ausbildung dienen, konterkariert werden, indem diese Zahlungen im Gastland der Besteuerung unterliegen (vgl. Rz. 2). Typischerweise — aber nicht zwingend — korrespondiert die Freistellung im Gastland somit mit einer Steuervergünstigung im Herkunftsland. Eine derartige Steuervergünstigung enthält im deutschen Recht z.B. § 3 Nr. 44 EStG; zu nennen ist daneben § 3 Nr. 11 und 42 EStG. Der Anwendungsbereich etwa des § 3 Nr. 44 EStG korrespondiert insoweit mit Art. 20, als beide Regelungen lediglich Zahlungen zu Ausbildungszwecken erfassen, die nicht in einem Austauschverhältnis stehen. Ist der Zahlungsempfänger z.B. in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und hält er sich zu Ausbildungszwecken im Ausland auf, sind die aus Deutschland erhaltenen Zahlungen u.U. weder in Deutschland (z.B. soweit § 3 Nr. 44 EStG einschlägig) noch im Gastland (Art. 20) zu versteuern. Stammen die Mittel nicht aus Deutschland, wären sie gem. Art. 20 im Gastland gleichwohl steuerf...

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