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Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) (3. Auflage)

II. Missbrauchsvermeidungsvorschriften

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Rechtsgrundlagen im DBA-Recht. So enthalten die deutschen DBA zunehmend selbst Regeln, um eine aus Sicht der Abkommenspartner missbräuchliche Inanspruchnahme von DBA zu verhindern. So werden z.B. bestimmte Rechtsträger generell von der Abkommensberechtigung ausgenommen, wenn im Zusammenhang mit diesen Rechtsträgern typischerweise unangemessene Gestaltungen verbunden sind. Zu nennen ist hier z.B. das DBA-Liechtenstein, welches Privatvermögenstrukturen liechtensteinischen Rechts, die ausschließlich der Mindestertragsteuer in Liechtenstein unterliegen, vom Abkommensschutz ausnimmt (z.B. Familienstiftungen). Zunehmend wird auch der Kreis der durch DBA begünstigten Personen mit Hilfe sog. „Limitation-on-Benefits“-Klauseln eingegrenzt. Die bekannteste und komplexeste Regelung enthält hier Art. 28 DBA-USA. In den DBA werden auch zunehmend Regelungen aufgenommen, um Qualifikationskonflikte zu verhindern (z.B. Art. 1 Abs. 7 DBA-USA und Art. 23 Abs. 4 Buchst. b Alt. 1 DBA-USA). Beliebt sind auch sog. „Subject-to-Tax“-Klauseln (z.B. Art. 23 Abs. 4 Buchst. b Alt. 2 DBA-USA), die die Anwendung der Freistellungsmethode davon abhängig machen,...

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