Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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VII. Zeitlicher Anwendungsbereich
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Diplomatenstatus. In zeitlicher Hinsicht ist vor allem die Frage relevant, wann der Diplomatenstatus bestehen muss, damit der Begünstigte sich auf ihn berufen kann. Dies ist immer dann problematisch, wenn der Status des Steuerpflichtigen im Einkünfteerzielungs- und im Veranlagungszeitpunkt divergiert. Insoweit ist nach Drüen zutreffend nach dem Inhalt der steuerlichen Immunitätsrechte zu differenzieren: Wird aus diesen ein Anspruch auf Steuerbefreiung abgeleitet, ist auf den Einkünfteerzielungszeitpunkt, d.h. auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem die Einkünfte nach dem innerstaatlichen Recht des Empfangsstaates erzielt werden. Beruft sich der Privilegierte hingegen auf Immunität gegenüber Vollstreckungsmaßnahmen, muss er den Diplomatenstatus in dem Zeitpunkt besitzen, in dem die Maßnahme durchgeführt werden soll. Anders als die Steuerbefreiung gilt diese Immunität jedoch auch für in der Vergangenheit entstandene Ansprüche.
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Im Empfangsstaat verbleibende Personen/Ruhegehalt. Für nach dem Ende der Entsendung im Empfangsstaat verbleibende Personen entfällt nach den...