Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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3. Vermeidung der Doppelbesteuerung
203
Anwendung des Art. 9 Abs. 2 DBA-USA. Das DBA-USA enthält in Art. 9 Abs. 2 eine Art. 9 Abs. 2 OECD-MA entsprechende Vorschrift. Insofern kann eine aus einer Gewinnkorrektur eines Vertragsstaates resultierende (wirtschaftliche) Doppelbesteuerung durch eine korrespondierende Gegenberichtigung vermieden werden (zu Einzelheiten vgl. Rz. 142 ff.).
S. 768