Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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4. Auffassung der Rechtsprechung
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Eingeschränkte Selbständigkeitsfiktion der Betriebsstätte. Während der BFH im Rahmen seiner — mittlerweile überholten — Rspr. zur finalen Entnahmetheorie die Selbständigkeitsfiktion der Betriebsstätte schlichtweg übergangen hat, setzt der BFH in seinem sog. „Warenschuldenurteil“ v. bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens durch den Ansatz von Marktpreisen den Fremdvergleichsgrundsatz uneingeschränkt um. Dabei weist der BFH zutreffend darauf hin, dass die Selbständigkeitsfiktion der Betriebsstätte ausschließlich auf Ebene der Gewinnabgrenzung Anwendung findet und die Ebene der Gewinnermittlung unberührt lässt (Rz. 37 ff.). Demgegenüber schränkt der BFH in seinem sog. „Zinsurteil“ v. die Fiktion der Selbständigkeit der Betriebsstätte in Bezug auf Finanzierungsleistungen und sonstigen Leistungen ein und lässt hier lediglich die Verrechnung von Aufwendungen zu. Diese Auffassung wird durch das BFH-Urt. v. bestätigt.
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BFH-Urteil v. . Der BFH konstatiert in seinen Urteilen v. , ...