Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Konsequenzen
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Ansässigkeit. Da der Regelung zu den Pensionsfonds (Art. 4 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 OECD-MA) nur deklaratorische Bedeutung beigemessen wird (vgl. Rz. 55), ergeben sich insoweit keine Unterschiede zu Art. 4 Abs. 1 DBA-Japan.