Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Abweichungen zum OECD-MA
173
Art. 4 Abs. 1 DBA-Niederlande. Art. 4 Abs. 1 DBA-Niederlande entspricht im Wesentlichen Art. 4 Abs. 1 OECD-MA. Anders als nach dem OECD-MA wird in Art. 4 Abs. 1 Satz 1 DBA-Niederlande jedoch der Ort der Gründung als ansässigkeitsbegründendes Merkmal aufgeführt. Der Ort der Gründung ist auch kein ähnliches Merkmal i.S.d. Art. 4 Abs. 1 Satz 1 OECD-MA. In Art. 4 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 DBA-Niederlande werden zudem neben dem Staat auch seine Länder als mögliche ansässige Personen erwähnt. Hierin liegt jedoch nur eine Klarstellung, da Länder als Gebietskörperschaften auch von Art. 4 Abs. 1 Satz 1 OECD-MA erfasst werden. Eine Sonderregelung zu den Pensionsfonds (Art. 4 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 OECD-MA) findet sich im DBA-Niederlande nicht. Letztlich enthält Art. 4 Abs. 1 Satz 2 DBA-Niederlande nicht den Zusatz „oder mit in diesem Staat gelegenem Vermögen“.
174
Art. 4 Abs. 2 DBA-Niederlande. Art. 4 Abs. 2 DBA-Niederlande entspricht wörtlich Art. 4 Abs. 2 OECD-MA.
S. 292
175
Art. 4 Abs. 3 DBA-Niederlande. Art. 4 Abs. 3 DBA-Niederlande entspricht wörtlich A...