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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

3. Vermeidung der Doppelbesteuerung

176

Ausschließliches Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats gemäß Art. 18 Abs. 1 Satz 1 DBA-Kanada. Sind die Voraussetzungen von Art. 18 Abs. 1 Satz 1 DBA-Kanada erfüllt, steht ausschließlich dem Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht zu. Art. 23 DBA-Kanada kommt nicht zur Anwendung.

177

Besteuerungsrecht des Quellenstaats und des Ansässigkeitsstaats in den Fällen des Art. 18 Abs. 1 Satz 2 DBA-Kanada. Sind die Voraussetzungen von Art. 18 Abs. 1 Satz 2 DBA-Kanada erfüllt, steht neben dem Quellenstaat dem Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht zu. Die Vermeidung der Doppelbesteuerung erfolgt bei einem in Kanada (Art. 23 Abs. 1 Buchst. a DBA-Kanada) bzw. in Deutschland (Art. 23 Abs. 2 Buchst. b Doppelbuchst. ee DBA-Kanada) ansässigen Ruhegehaltsempfänger durch die Anrechnungsmethode.

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