Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
1. Abweichungen zum OECD-MA 2014
121
Allgemeines. Inhaltlich entspricht Art. 8 DBA-Luxemburg im Wesentlichen anderen neueren deutschen Abkommen dieser Art (vgl. z.B. DBA-Niederlande, Rz. 126, DBA-Spanien, Rz. 150) und orientiert sich in Aufbau und Wirkungsweise am OECD-MA 2014 und seinem Kommentar. In seinen Abs. 1, 2, 4 und 5 stimmt die Regelung nahezu wortwörtlich mit Art. 8 OECD-MA 2014 überein. Über den Wortlaut des OECD-MA 2014 hinausgehend regelt Art. 8 Abs. 3 DBA-Luxemburg ausdrücklich die Verteilung der Einkünfte aus der gelegentlichen Leervercharterung von Seeschiffen und/oder Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr sowie aus der untergeordneten Nutzung und Vermietung von Containern.