Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Abweichungen zum OECD-MA 2014
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Allgemeines. Inhaltlich entspricht Art. 8 DBA-Niederlande weitgehend anderen neueren deutschen Abkommen dieser Art (vgl. z.B. DBA-Luxemburg 2012, Rz. 121, DBA-Spanien 2011, Rz. 150) und orientiert sich an Aufbau und Wirkungsweise am OECD-MA 2014 und seinem Kommentar. In seinen Abs. 1, 2 und 4 Satz 1 stimmt die Regelung nahezu wortwörtlich mit Art. 8 OECD-MA 2014 überein. Über den Wortlaut des OECD-MA 2014 hinausgehend regelt Art. 8 Abs. 3 DBA-Niederlande ausdrücklich die Verteilung der Einkünfte aus der gelegentlichen Leervercharterung sowie aus der untergeordneten Nutzung und Vermietung von Containern. Abweichend vom OECD-MA 2014 enthält Art. 8 Abs. 4 Satz 2 DBA-Niederlande eine einschränkende Regelung für den Sonderfall des fehlenden Heimathafens bei Ansässigkeit des Betreibers des See- oder Binnenschiffes in beiden Vertragsstaaten. Der Wortlaut des Art. 8 Abs. 5 DBA-Niederlande erweitert den Anwendungsbereich der Regelung auf die internationale Zusammenarbeit in der Binnenschifffahrt. Eine Sonderbestimmung enthält ferner das Protokoll in R...