Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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3. Ausbleiben einer Einigung im Verfahren nach Abs. 2 innerhalb von 2 Jahren (Abs. 5 Satz 1 Buchst. b)
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Ausbleibende Einigung im Verfahren nach Abs. 2. Zweite Voraussetzung für ein Schiedsverfahren ist nach Art. 25 Abs. 5 Satz 1 Buchst. b, dass sich die zuständigen Behörden nicht innerhalb von 2 Jahren gemäß Abs. 2 über die Lösung des Falls einigen. Liegt eine Verständigung über alle Fragen vor, ist ein Schiedsverfahren nach Abs. 5 nicht möglich, selbst wenn der Steuerpflichtige mit der Verständigung nicht einverstanden ist (Art. 25 OECD-MK Rz. 64 Satz 1); vgl. auch unten Rz. 287 „ungelöste Fragen“. Der Wortlaut fordert, dass die zuständigen Behörden „nicht in der Lage sind, sich gemäß Abs. 2 ... zu einigen“. Aus dem Wortlaut und auch aus Sinn und Zweck des Abs. 5 als Verlängerung des Verständigungsverfahrens (siehe oben Rz. 263) folgt, dass die Möglichkeit eines Schiedsverfahrens nur dann gegeben ist, wenn Abs. 2 zu einem Bemühen um Verständigung verpflichtet. Ein Schiedsverfahren kommt also nach Art. 25 Abs. 5 Satz 1 Buchst. b jedenfalls nicht in Betracht, wenn die zuständig...