Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Innerstaatliches Recht
a) Unterscheidung zwischen unterschiedlichen Durchführungswegen
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Unterschiedliche Durchführungswege der Altersvorsorge. Für die Beurteilung des Verhältnisses von Art. 18 zum innerstaatlichen Recht der Vertragsstaaten ist von Bedeutung, dass das Steuerrecht der Vertragsstaaten im Regelfall unterschiedliche Durchführungswege der Altersvorsorge kennt, die eine unterschiedliche steuerliche Behandlung der Beitragsleistungen und daraus resultierender Versorgungsleistungen zur Folge haben. Es kommt dann darauf an, ob es sich bei den aus den unterschiedlichen Durchführungswegen stammenden Versorgungsleistungen um von Art. 18 erfasste Ruhegehaltszahlungen bzw. ähnliche Vergütungen handelt (zur Auslegung der abkommensrechtlichen Begriffsbestimmungen „Ruhegehalt und ähnliche Vergütungen“ vgl. Rz. 38).
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Maßgeblichkeit des Durchführungswegs für die Besteuerung. Nach nationalem deutschem Steuerrecht richtet sich die Besteuerung von „Ruhegehaltszahlungen“ nach dem Durchführungsweg, der den Zahlungen zugrunde liegt. Es ist zu unterscheiden, ob die Zahlungen...