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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

I. Auslegung der abkommensrechtlichen Begriffsbestimmungen

37

Zusammenhang mit anderen abkommensrechtlichen Vorschriften. Für die Anwendung des Art. 18 kommt es darauf an, welche Zahlungen von dem Begriff „Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen“ erfasst werden. Hierfür ist zu beachten, dass es sich bei den Begriffen „Ruhegehalt und ähnliche Vergütungen“ im Grundsatz um abkommensrechtliche Begriffsbestimmungen handelt, die ohne Rückgriff auf das innerstaatliche Recht des Anwenderstaats auszulegen sind.

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Keine Gleichsetzung mit dem Begriff des Ruhegehalts i.S.v. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Wendet Deutschland das Abkommen an, kann aus der steuerlichen Behandlung der Durchführungswege der gesetzlichen, betrieblichen bzw. privaten Altersvorsorge (vgl. hierzu Rz. 26 ff.) kein Rückschluss auf von Art. 18 erfasste S. 1261 „Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen“ gezogen werden. Der abkommensrechtliche Begriff des Ruhegehalts kann nicht mit dem Begriff des Ruhegehalts i.S.v. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG gleichgesetzt werden. Vielmehr ist für die Abgrenzung der von der Vorschrift erfassten Vergütungen auf den Zusammenhang abzustellen, in dem di...

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