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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

II. Grundsatz: Limitiertes Besteuerungsrecht (Abs. 2 Satz 1)

72

Auf 10 % limitiertes Besteuerungsrecht. Liegt der von Art. 11 Abs. 1 und 2 beschriebene Standardfall vor, dass der eine Abkommensstaat der Quellenstaat ist und der andere Abkommensstaat der Ansässigkeitsstaat des Nutzungsberechtigten der Zinsen, so ist nach dem OECD-MA (zur Praxis s. Rz. 49) das Besteuerungsrecht des Quellenstaats auf 10 % der Zinszahlungen begrenzt. Während das OECD-MA die Gewährung der Abkommensvorteile im Wesentlichen durch den Begriff des Nutzungsberechtigten auf nicht missbräuchliche Fälle einschränkt, sind in der Abkommenspraxis weitergehende Einschränkungen durch Limitation-on-Benefits-Klauseln gebräuchlich (s. Rz. 21). Ähnliche Einschränkungen können sich aus Regelungen nationalen Rechts wie § 50d Abs. 3 EStG ergeben (s. Rz. 40 f.).

73

Begriff: Nutzungsberechtigter. Indem nicht schlicht auf die rechtliche Position des Zinsgläubigers, sondern auf die ökonomische Position des Nutzungsberechtigten abgestellt wird, werden missbräuchliche Gestaltungen vom Anwendungsbereich des Art. 11 Abs. 2 ausgenommen. Der Begriff des Nutzung...

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