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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. Unterhaltung einer Betriebsstätte im Quellenstaat

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Ansässigkeitsstaat der die Dividenden zahlenden Gesellschaft. Weiterhin ist erforderlich, dass der Nutzungsberechtigte aus einem anderen Vertragsstaat entsprechende Dividenden von einer dort ansässigen Gesellschaft gezahlt bekommt. Mit dem Erfordernis einer die Dividenden zahlenden Gesellschaft knüpft Art. 10 Abs. 4 Satz 1 ebenfalls an bereits in Art. 10 verwandte Begriffe an. Für den Begriff der „Gesellschaft“ kann daher auf Rz. 29 ff. verwiesen werden. Wann eine Gesellschaft im anderen Vertragsstaat „ansässig“ ist, ergibt sich aus Rz. 40 ff. Der Begriff des „Zahlens“ wird in Rz. 61 f. erörtert. Und was unter einer „Dividende“ zu verstehen ist, folgt aus Art. 10 Abs. 3; auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen (vgl. Rz. 113 ff.).

198

Ausübung einer Geschäftstätigkeit durch eine im anderen Vertragsstaat belegene Betriebsstätte. Der Nutzungsberechtigte muss schließlich in dem Vertragsstaat, in dem die die Dividenden zahlende Gesellschaft ansässig ist, eine Geschäftstätigkeit durch eine dort belegene Betriebsstätt...

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