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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

I. Regelungszweck

113

Definition des Dividendenbegriffs für Anwendung von Art. 10 Abs. 2 (Quellenstaat). Art. 10 Abs. 3 enthält eine Legaldefinition des Begriffs „Dividenden“ für die Anwendung „in diesem Artikel“, d.h. für den gesamten Art. 10. An anderer Stelle konnte allerdings bereits darauf hingewiesen werden, dass der materielle Kern von Art. 10 in der Begrenzung des Besteuerungsrechtes des Quellenstaates durch Art. 10 Abs. 2 besteht (vgl. Rz. 70). Die Bestätigung des Besteuerungsrechtes des Ansässigkeitsstaates des Dividendenempfängers ist lediglich klarstellender Natur (vgl. Rz. 24). Daher liegt die praktische Bedeutung der Definition des Dividendenbegriffs in erster Linie darin, den Dividendenbegriff für den Quellenstaat vorzugeben.

114

Bedeutung der Definition für Anwendung von Art. 10 Abs. 1 (Wohnsitzstaat). Ungeachtet dessen ergibt sich aber bereits aus der in Art. 10 Abs. 3 enthaltenen Formulierung „in diesem Artikel verwendete Ausdruck“, dass Adressat der Dividendendefinition nicht nur der Quellenstaat, sondern auch der Ansässigkeitsstaat des Dividendenempfängers ist. Auch...

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